Risterrente ist eine umgangssprachliche Bezeichnung einer vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten (siehe unten) geförderten, privat finanzierten Rente in Deutschland. Die Förderung ist im Altersvermögensgesetz (AVmG) geregelt.
Die Bezeichnung „Rister-Rente“ geht auf Walter Rister zurück, der als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage vorschlug.
Anlass war die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001, bei der das Nettorentenniveau des Eckrentners, also eines idealtypischen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, der 45 Jahre lang Sozialversicherungsbeträge eingezahlt hat, von 70 % auf 67 % reduziert wurde.
Für die Nutzung derart geförderter Altersvorsorgeverträge hat sich in der Medienöffentlichkeit bereits das Verb „ristern“ etabliert.
Die Risterrente ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge auf freiwilliger Basis. Zulässige Leistungen sind Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten. Während der Einzahlungsphase werden Beiträge in förderfähige Sparformen (siehe unten) eingezahlt.
Der Staat gewährt dafür zur Vermeidung der Doppelbesteuerung in der Einzahlungsphase eine Altersvorsorgezulage oder einen steuermindernden Sonderausgabenabzug. Die Altersvorsorgezulage fließt dabei in den Vertrag und nicht direkt an den Beitragszahler. Die Altersvorsorgezulage muss beantragt werden.
Ein häufiger Irrtum ist, dass es nicht nötig sei, Zulagen zu beantragen, da die Günstigerprüfung des Finanzamts diese berücksichtigt und ggf. als Steuerermäßigung auszahlt. Dies ist nicht der Fall. Die Steuerermäßigung ist nur der Betrag, der über die Höhe der möglichen Zulagen hinausgeht. Wird die Altersvorsorgezulage vier Jahre lang nicht durch einen Antrag abgerufen, verfällt der Anspruch auf diese.
Zur Vereinfachung des Antragsverfahrens wurde der sogenannte Dauerzulagenantrag eingeführt. Dieser bevollmächtigt den Anbieter, Altersvorsorgezulage zu beantragen, ohne für jeden Antrag die Zustimmung des Versicherten einholen zu müssen.
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